Uncle Siggs kleine Politik-Stunde
Quotenregelung
für deutsche Musik im Radio Dresden,
den 23. November 2003 |
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Die Quotenregelung in der DDR legte fest, dass 60 % der abgespielten Titel Ost" sein sollten, d.h. von Komponisten aus der DDR oder den Ländern des RGW. Für die 40 % West"-Titel mussten von der AWA Tantiemen an die GEMA bezahlt werden. Wurden nicht bezahlte Titel gespielt, so war das verbotene Einfuhr", schlicht als VE bezeichnet. Die Bands konnten Listen ihrer Westtitel an die AWA schicken und erhielten sie zurück mit Häkchen oder VE-Vermerk an jedem Titel. Diese handfesten ökonomischen Gründe gerieten allerdings rasch in Vergessenheit, und man spielte das Verbotene eben doch. Nicht aber die staatlichen Sender, deren Programm von der GEMA genauestens überwacht werden konnten. Deshalb erwuchs im Radio und im Fernsehen den DDR-Komponisten, -Textern und Interpreten ein großes Betätigungsfeld, was dann auch den Plattenmarkt beeinflusste. Heute kommen
also wieder solche Überlegungen auf. Ob sich aber sprachpolitische
Unterscheidungsmerkmale verordnen lassen, darf bezweifelt werden. Schließlich
ist die gesprochene oder gesungene Sprache ein Teil der Rede- und Meinungsfreiheit.
Und immerhin sind im Fernsehen die deutschsprachigen Musiksendungen
reichlich vertreten, die deutschsprachigen CDs und MCs liegen in den
Regalen eigentlich kann sich jeder seinen Bedarf selber decken.
Natürlich sollten im Radio die deutschen Texte von Grönemeyer,
Kunze, Krug, Jürgens, Catterfeld, Naidoo, Prinzen, Lindenberg,
Petri, Fischer, Gwildis öfter erklingen; denn jeder Tag hat immerhin
1440 Minuten und lässt demzufolge bis zu 480 Dreiminutentitel zu.
Doch die Genannten verdienen ihr Geld auch ohne Radio, und die vielen
Ungenannten taugen oft auch nicht allzu viel. Ein Beispiel für
die wechselvolle und erfolgreiche Verknüpfung englisch-amerikanischer
und deutscher Popkultur war Bert Kaempfert ganz ohne Quotenregelung.
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Es ist doch alles ganz einfach.. warum kommt niemand darauf?... Muss ich denn alles alleine ausdenken?.. |